- Der jeweilige Reinerlös des Stadtfestes wird ausschließlich für einen gemeinnützigen / caritativen Zweck in Leichlingen verwand. Empfänger kann nur ein als gemeinnützig anerkannter oder gleichgestellter Träger sein. Es werden nur zusätzliche Aufgaben gefördert, zu denen der jeweilige Träger / die öffentliche Hand nicht verpflichtet sind.
- Anträge sind bis zum 31. März des jeweiligen Jahres dem Organisationsteam vorzulegen. Der Antragsteller sollte den Antrag persönlich in der Versammlung vortragen und eine schriftliche Erläuterung über die Art der Verwendung dem Antrag beifügen sowie eine Kostenaufstellung.
- Den Beschluß über die Verwendung faßt die Versammlung der teilnehmenden Vereine rechtzeitig vor dem jeweiligen Stadtfest. Jede Organisation / Verein (Stand) hat nur eine Stimme. Das Organisationsteam ist voll stimmberechtigt. Empfänger sollte nur eine Maßnahme sein.
- Zuschußbeträge werden nicht ausgezahlt. Es werden nur vorgelegte Rechnungen im Rahmen der beschlossenen Zuschußverwendung durch das Organisationsteam direkt bezahlt. Der Zuschußbetrag steht erst nach Abrechnung des jeweiligen Stadtfestes (ca. Mitte November des jeweilingen Jahres) zur Verfügung.
- Mittel, die entsprechend des Beschlusses nicht verwendet werden können, oder nicht spätestens 2 Monate nach dem folgenden Stadtfest abgerufen werden, sind bei einem Betrag bis 1000,00 € dem Empfänger des Folgejahres zuzuschlagen. Höhere Beträge sind durch die Versammlung des folgenden Stadtfestes neu zu vergeben, unabhängig von der Teilnahme an dem jeweiligen Stadtfest.
- Anträge richten Sie bitte ausschließlich an folgende Adresse: Leichlinger Stadtfest, Petra Hagedorn, Oberbüscherhof 9, 42799 Leichlingen. Email:
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Die Richtlinien wurden beschlossen in der Versammlung der Vereine am 31.5.1995. Sie wurden bestätigt durch die Versammlung der Vereine am 11.5.1999 und abgeändert durch die Mitgliederversammlung am 16.5.2006.